
Als «integrativ» gilt ein Unterricht, für den Schülerinnen und Schüler sämtlicher Begabungsstufen, aber auch «verhaltensauffällige» bzw. «verhaltensgestörte» sowie Ausländer-Kinder mit Sprachschwierigkeiten derselben Regelklasse zugeteilt werden. Klein- und Sonderklassen gibt es nicht mehr.
Letzte Änderung: 20.04.2016, 10:58
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